Privat-Haftpflichtversicherung

9 wichtige Punkte einer Privat-Haftpflichtversicherung

1. Die Versicherungssumme sollte nicht unter 10 Mio. Euro sein.

Besonders Personenschäden führen häufig zu Kosten in Millionenhöhe. Falls Sie die Versicherungssumme Ihrer Privathaftpflichtversicherung zu gering wählen, müssen Sie im Schadensfall für alle Kosten, die über die Deckungssumme hinausgehen, selbst aufkommen.


2. Die Forderungsausfalldeckung sollte ohne Mindestschadenshöhe mitversichert sein.

Die eigene Privathaftpflichtversicherung kommt mit einer Forderungsausfalldeckung für rechtskräftige Schäden auf, die Ihnen von einem Dritten zugefügt wurden, von diesem aber nicht oder nur teilweise ersetzt werden ( können ).

3. Nicht alle Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Insbesondere Hunde und Pferde benötigen eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung, die verursachte Schäden der Tiere übernimmt. Dies können ebenso Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein.


4. Minderjährige Kinder müssen eigens angemeldet werden.

Leider ist es entgegen der landläufigen Meinung nicht so, dass minderjährige Kinder automatisch in vollem Umfang in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind. Die sogenannte Deliktunfähigkeit bei Kinder führt dazu, dass Schäden von Kindern bis 7 Jahren, nicht automatisch mitversichert sind. Im Straßenverkehr gilt diese gesetzliche Regelung sogar bis zum 10. Lebensjahr.


Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das Leben grundlegend. Wie Sie eine sinnvolle und verantwortungsbewußte Absicherung für Ihre Familie aufbauen, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

5. Persönliche Betreuung durch einen unabhängigen Makler.

Ein Online-Vergleichsrechner liefert Ihnen vorab einen ersten Überblick zu Preis und Leistung einer Haftpflichtversicherung. Was er allerdings nicht kann, ist die Beurteilung über die Zuverlässigkeit des Versicherers, sowie ein Augenmerk für den notwendigen Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Was Sie daher brauchen, ist ein zuverlässiger Partner, der Ihre Interessen vertritt. Auch in einem möglichen Schädensfall können bereits kleine Fehler eine Regulierung erschweren oder gar zu einer Ablehnung der Ansprüche führen. Fragen Sie uns, wir helfen zuverlässig und kompetent weiter.



Ein unabhänger Berater oder ein Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden;

ein Versicherungsvertreter vertritt die Interessen der Versicherung!


6. Achtung bei geliehenen Gegenständen.

Laptop, Spielekonsole oder auch mal Werkzeug leiht man sich durchaus mal beim Nachbarn, den besten Freunden oder Familienangehörigen aus. Geht dann etwas zu bruch, ist eine unangenehme Situation vorprogrammiert. Besonders ärgerlich, wenn man dann von der eigenen Versicherung erfährt, dass der Schaden gar nicht ersetzt wird.


Geliehene Gegenstände sind nur in hochwertigen Tarifen mitversichert! Dabei sollte bei Abschluss unbedingt geachtet und nicht am falschen Ende gespart werden.

7. Mit einer geringen Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag reduzieren.

Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall reduziert den Beitrag. Und es ist auch durchaus sinnvoll, denn bei kleinen Schäden sollten Sie sich ohnehin überlegen, ob Sie diese aus eigener Tasche bezahlen. Fakt ist, wer seine Privathaftpflichtversicherung mehrmals in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, dass man gekündigt wird. Einen neuen Versicherer zu finden wird dann schwer.

8. Beitragserhöhungen nicht tatenlos hinnehmen.

Bei manchen Privathaftpflichtversicherungen sind Beitragserhöhungen jährlich wiederkehrende Realität. Bei einer Erhöhung können Sie aber wechseln und bares Geld sparen, häufig sogar mit einer Verbesserung der Versicherungsleistungen. Oftmals stehen beim bisherigen Versicherer auch günstigere Tarife mit identischen Leistungen zur Verfügung, diese werden aber nur für Neuabschlüsse angewandt. Eine Nachfrage lohnt sich!

9. Achtung bei unverheirateten, volljährigen Kindern.

Volljährige und noch unverheiratete Kinder sollten auch nach einer Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium bei den Eltern mitversichert sein. Im sog. “Kleingedruckten” wird häufig der direkte Anschluss einer Ausbildung oder eines Studiums verlangt. Ist dies nicht der Fall, weil beispielsweise ein Praktikum, Work-and-Travel oder schlichtweg eine kleine Auszeit genommen wird, besteht nicht nur für diesen Zeitraum für das volljährige Kind kein Versicherungsschutz mehr , sondern auch – und das ist kaum bekannt – für die darauf folgende Ausbildung oder das Studium.


Eine eigenständige Versicherung für das volljährige Kind kann vermieden werden, wenn in einer hochwertigen Versicherung folgende Regelung in den Versicherungsbedingungen integriert ist: