"Als Arbeitgeber haben Sie es in der Hand, ob Sie Ihren Mitarbeitern eine halbherzige 08/15 - Lösung an die Hand geben oder ob Sie sich für ein gut durchdachtes Konzept für eine ordentliche Betriebsrente mit einem wirklichen Mehrwert für Ihre Belegschaft entscheiden." Erleutert Ralf Tait, Geschäftsführer der contrinity GmbH.
"Neben der gesetzlichen Rente wird die Betriebsrente für alle Angestellte die wichtigste Säule der Altersvorsorge im Alter sein. Wer darauf nicht zurück greifen kann, hat es schwer, seine
Rentenlücke zu schließen. Arbeitgeber müssen deshalb Verantworung übernehmen und eine Betriebsrente mit wirklichem Mehrwert bieten."
Sind Sie als Unternehmer stolz auf Ihr Unternehmen?
Annette Mayser, Geschäftführerin der contrinity GmbH, ist für die Betreuung der Arbeitgeber und Personalabteilungen der jeweiligen Unternehmen, die von der contrinity betreut werden, verantwortlich: "Zur Lebensleistung eines Unternehmers zählt nicht nur der Aufbau des eigenen Betriebes, sowie die Weiterentwicklung der eigenen Produkte und Dienstleistungen. Zur Lebensleistung eines Unternehmers zählt auch die Führsorge und Verantwortung seinen Mitarbeitern gegenüber. Daran wird ein Unternehmen nicht nur von der eigenen Belegschaft gemessen."
In großen Konzernen ist es seit Jahrzehnten ein absouter Standard, dass die Mitarbeiter mit einer ansehnlichen Betriebsrente in den wohlverdienten Ruhestand entlassen werden. Kleinere und mittlere Unternehmen bleiben damit im "War of Talents" häufig auf der Strecke.
"Dabei ist es für Unternehmer so einfach und kostengünstig, eine vorteilhafte Betriebsrente auf die Beine zu stellen. Im besten Fall senkt das jeweilige Unternehmen durch die Entgeltumwandlung sogar die Sozialabgabenlast," erleutert Annette Mayser.
Eine attraktive Betriebsrente muss das Unternehmen nicht finanziell belasten. - Bei einer Entgeltumwandlung spart sich auch der Arbeitgeber Sozialabgaben. Wir empfehlen diese Sozialabgabenersparnis als direkten Arbeitgeberzuschuss an den jeweiligen Mitarbeiter weiter zu geben und damit die Förderung attraktiver zu gestalten.
Das Betriebsrentengesetz spricht eine klare Sprache.
" [...] Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die
Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." § 1 (1)
BetrAVG
Dieser schlichte Satz steht direkt zu Beginn des Betriebsrentengesetzes und hat es in sich. Denn damit trägt der Arbeitgeber mit seiner Unterschrift die Haftung für die Garantien des Vertrages,
auch wenn dieser gar nicht über sein Unternehmen geschlossen wurde. Der Arbeitgeber steht damit in voller Haftung für sämtliche Verträge seiner Mitarbeiter. Es sollte im höchsten Interesse einer
jeden Personalabteilung liegen, sämtliche Verträge auf deren Risiko zu überprüfen.
Spätestens seit der Finanzkrise ist bekannt, dass eine ausgesprochene Garantie nur so viel Wert sind, wie derjenige der diese Garantie ausgesprochen hat. Das Betriebsrentengesetz hat eine klare Vorgabe: Beitragsgarantie!
Wir empfehlen den Unternehmen eine detaillierte Prüfung aller bestehender Verträge. Für neu hinzu kommende Verträge sollte eine Übernahme nur im Rahmen einer fachkundigen Versorgungsordnung
erfolgen und dem Arbeitnehmer eine Kapitalübernahme angeboten werden. Die Fortführung darf nicht schlechter gestellt und keinesfalls mit Kosten belastet werden.